Creditreform und die Auskunftspflicht – was Unternehmen wirklich wissen müssen

Veröffentlicht am: 2. April 2025 von Daniel Fabeck

In Zeiten automatisierter Bonitätsprüfungen ist es für Unternehmen entscheidend, wie sie in den Datenbanken der großen Wirtschaftsauskunfteien geführt werden. Besonders häufig stellt sich dabei die Frage: Besteht eine Pflicht, der Creditreform Auskunft zu erteilen? Welche Rechte haben Unternehmen – und welche Folgen kann es haben, wenn man keine Daten liefert?

Dieser Beitrag gibt einen fundierten Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die Praxis der Auskunftserteilung und zeigt, in welchen Fällen eine aktive Zusammenarbeit mit der Creditreform strategisch sinnvoll sein kann.

Creditreform – Rolle, Einfluss und Datenquellen

Die Creditreform ist eine der etabliertesten Wirtschaftsauskunfteien im deutschsprachigen Raum. Seit 1879 sammelt sie bonitätsrelevante Informationen über Unternehmen, bereitet diese auf und stellt sie zahlenden Kunden – etwa Banken, Leasinggesellschaften oder Lieferanten – zur Verfügung. Der sogenannte Bonitätsindex, den die Creditreform für jedes erfasste Unternehmen berechnet, beeinflusst zahlreiche geschäftliche Entscheidungen: ob ein Unternehmen Zahlungsziele erhält, Kredite aufnehmen kann oder wie es von potenziellen Geschäftspartnern eingeschätzt wird. Erhoben werden diese Daten nicht nur aus offiziellen Quellen wie dem Handelsregister oder dem Bundesanzeiger, sondern auch über Geschäftspartner, Zahlungserfahrungen und – sofern verfügbar – Angaben des Unternehmens selbst.

Besteht eine Pflicht zur Auskunft?

Ein weitverbreiteter Irrglaube unter Unternehmern ist, dass sie rechtlich verpflichtet seien, der Creditreform Auskunft zu erteilen. Das ist nicht der Fall. Die Creditreform ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen – keine Behörde. Es existiert keine gesetzliche Verpflichtung, auf Anfragen der Creditreform zu antworten oder aktiv Informationen zur Verfügung zu stellen. Der sogenannte „Auskunftsbogen“, den viele Unternehmen regelmäßig erhalten, ist freiwillig auszufüllen. Doch rechtliche Freiheit bedeutet nicht zwangsläufig strategische Klugheit. Denn: Wer keine Informationen liefert, überlässt das Bild, das sich Geschäftspartner über ihn machen, allein den öffentlich zugänglichen Daten – die oft lückenhaft, veraltet oder negativ geprägt sind.

Risiko durch Datenlücken: Warum Schweigen zur Hypothek werden kann

Unternehmen, die keine eigenen Daten zur Verfügung stellen, laufen Gefahr, im Bonitätsindex schlechter bewertet zu werden als nötig. Der Grund: Ohne valide Informationen zu Umsatz, Kapitalstruktur oder Zahlungsweise bleibt der Score konservativ – zum Nachteil des Bewerteten. Dr. Sebastian Krüger , Leiter Risikomanagement bei einem mittelständischen Finanzdienstleister mit Fokus auf B2B-Kreditentscheidungen, kennt diese Praxis:„Ein Unternehmen mit positiver Entwicklung, aber ohne aktuelle Zahlen, rutscht im Score oft deutlich ab. Wer keine Informationen liefert, sendet in unserer Branche ungewollt ein Risikosignal.“Das betrifft besonders Branchen, in denen Entscheidungen binnen Minuten getroffen werden – etwa im Online-Handel, bei Factoring-Angeboten oder kurzfristigen Lieferantenkrediten. In diesen Fällen wird auf automatisierte Abfragen gesetzt – und die Datenbasis entscheidet.

Keine Auskunftspflicht – aber ein Recht auf Transparenz

Jedes Unternehmen – unabhängig von Branche oder Größe – kann eine kostenlose Selbstauskunft einholen. Diese umfasst unter anderem:

Dr. Laura Pohl, Datenschutzjuristin mit Schwerpunkt Auskunfteienrecht, rät Unternehmen, dieses Instrument regelmäßig zu nutzen:„Eine Selbstauskunft ist keine reine Formalie. Sie ist ein aktives Steuerungsinstrument, um sicherzustellen, dass externe Daten die eigene Realität korrekt widerspiegeln.“

Falls Daten fehlerhaft oder veraltet sind, haben Unternehmen das Recht auf Korrektur (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO), sofern keine anderweitigen gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen.

Was Unternehmen durch aktive Datenpflege gewinnen

Wer die Creditreform mit relevanten und aktuellen Unternehmensinformationen versorgt, verbessert in der Regel die Qualität seiner Bonitätseinschätzung – nicht durch Manipulation, sondern durch Vollständigkeit.

Der typische Weg: Unternehmen füllen einen strukturierten Fragebogen aus, der Informationen zu Umsatz, Personal, Bilanzkennzahlen und weiteren bonitätsrelevanten Daten abfragt. Diese können über das Online-Portal „Meine Creditreform“ oder postalisch übermittelt werden.

Wichtig dabei ist:

Viele Unternehmen kombinieren diese aktive Datenpflege mit einem systematischen Controlling ihrer externen Darstellung – etwa durch regelmäßige Abgleiche mit frei zugänglichen Portalen wie dem Bundesanzeiger oder Analyseplattformen wie Bonscore oder North Data, die öffentlich verfügbare Kennzahlen aufbereiten und auswerten. Diese Kombination stärkt nicht nur die externe Wahrnehmung, sondern kann auch intern dabei helfen, Abweichungen frühzeitig zu erkennen.

Kann man sich austragen lassen?

Die Frage, ob sich Unternehmen aus der Creditreform-Datenbank komplett löschen lassen können, taucht regelmäßig auf – meist, wenn negative Einträge vermutet werden. Die Antwort ist eindeutig: In der Regel nein. Die Creditreform beruft sich auf ein berechtigtes Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Solange die gespeicherten Daten aus öffentlichen Quellen stammen oder über Geschäftsbeziehungen rechtmäßig übermittelt wurden, dürfen sie gespeichert und verarbeitet werden. Eine Löschung ist nur möglich, wenn die Daten fehlerhaft, veraltet oder unrechtmäßig gespeichert wurden – nicht, weil das Unternehmen keine Bewertung wünscht.

Fazit: Keine Pflicht, aber eine strategische Entscheidung

Ob Sie der Creditreform Auskunft geben, liegt bei Ihnen. Es besteht keinerlei Verpflichtung – aber eine Ignoranzstrategie kann teuer werden. Ein nicht gepflegter Bonitätsindex kann Investoren verschrecken, Kreditlinien verteuern oder Geschäftsbeziehungen verhindern, bevor sie überhaupt beginnen. Gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen, die auf gute Außenwirkung angewiesen sind, ist das ein relevanter Wettbewerbsfaktor. Wer die Qualität seiner Daten kennt, regelmäßig prüft und gezielt steuert, hat es leichter – bei Banken, Lieferanten, Kunden. Das ist keine Pflicht. Es ist schlicht professionell.



Unsere Plattform Bonscore unterstützt Sie dabei, Ihre Unternehmensbonität besser zu verstehen, gezielt zu verbessern und professionell zu kommunizieren – gegenüber Banken, Geschäftspartnern und Investoren. Eine aktive Steuerung der Unternehmensbonität versetzt Sie in die Lage, im Wettbewerb zu bestehen.


Foto von Daniel Fabeck
Daniel Fabeck
Experte für Bonitätsprüfung

Daniel begleitet seit über 10 Jahren Unternehmen bei der Kreditwürdigkeitsbewertung und hat als Ex-Creditreform Analyst tiefe Einblicke in die Branche.